GASPRÜFUNG G607

Alle 2 Jahre sollen Wohnwagen- und Reisemobilbesitzer ihre Flüssiggasanlage überprüfen lassen. So ist die notwendige Sicherheit immer gewährleistet.

Dabei sind alle Geräte so gesichert, dass Gas nicht ungewollt und unverbrannt ausströmen kann. Damit das auch so bleibt, müssen Flüssiggasanlagen in Wohnwagen, Reisemobilen und Bauwagen alle zwei Jahre von einem zugelassenen Sachkundigen überprüft werden.

Der Halter / Eigentümer muss den Prüftermin einhalten. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die nicht zum öffentlichen Verkehr zugelassen sind, also z. B. für Wohnwagen, die dauerhaft auf einem Campingplatz stehen.

Seit Januar 2003 müssen z. B. Schläuche und Regler, die älter als 10 Jahre sind oder im Gültigkeitszeitraum der letzten Prüfung dieses Alter überschreiten, gewechselt werden.

Zu allen Leistungen erwartet Sie eine ausführliche und persönliche Beratung. Das Team von Auto-Camping-Freizeit in Cornberg freut sich auf Ihren Besuch. Um sich mit uns in Verbindung zu setzen, rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine EMail an: info(at)auto-camping-freizeit.de